Hinweise der See- und Wasserschutzpolizei
rund um den Bodensee
für Stand-up-Paddler, Schlauchboote ohne Motor, Kanus, …
Was ist zu beachten?
Kennzeichnung
Für Fahrzeuge über 2,50m Länge ist ein Kennzeichen erforderlich, das auf beiden Seiten des Fahrzeuges an gut sichtbarer Stelle anzubringen ist. Erhältlich bei den zuständigen Behörden (z.B. Landratsämter).
Wind- und Kitesurfbretter, sowie Stand-Up-Paddle Boards, Paddelboote und Rennruderboote müssen – ohne Rücksicht auf ihre Länge – den Namen und die Anschrift des Eigentümers oder sonstigen Verfügungsberechtigten tragen. Idealerweise mit telefonischer Erreichbarkeit (Mobilfunknummer) um z.B. Sucheinsätze zu vermeiden.
Zulassung
Wenn ein Motor – auch Elektromotor – angebracht wird, ist eine Zulassung für den Bodensee durch die zuständige Behörde erforderlich.
Einschränkungen
Fahrzeuge, die nicht in der Hafen einfahren wollen, dürfen sich in dem für das Ein- oder Ausfahren anderer Fahrzeuge erforderlichen Bereich des Fahrwassers vor der Hafeneinfahrt nicht aufhalten.
Bestände von Wasserpflanzen, wie Schilf, Binsen und Seerosen, dürfen nicht befahren werden (Mindestabstand von 25m).
Gesperrte Wasserflächen gelten für alle Fahrzeuge.
Ausweichpflichten
Gegenüber Vorrangfahrzeugen, Schleppverbänden und Fahrzeugen von Berufsfischern, welche den weißen Ball führen, müssen andere Fahrzeugen einen Abstand von mindestens 50m einhalten.
Besondere Vorschrift für den Rhein (Alten-, See-, Hochrhein)
Alle Fahrzeuge, die den Rhein überqueren müssen vom Bug eines zu Tal fahrenden Fahrgastschiffes mit Vorrang im Sinne des Artikels 1.15 (grüner Ball) mindestens 200m und vom Bug eines solchen zu Berg fahrenden Fahrgastschiffes mindestens 100m Abstand halten.
In Strömungsgewässern (See-, Hochrhein)
Badeboote, Schlauchboote nicht miteinander verbinden! Lebensgefahr!
Wichtige Telefonnummern
Euro-Notruf 112
Deutschland
Wasserschutzpolizei
Friedrichshafen +49 7541 2893-0
Langenargen +49 7543 94998-0
Konstanz +49 7531 5902-0
Reichenau +49 7534 9719-0
Überlingen +49 7551 94959-0
Lindau +49 8382 910-0
Schweiz
Seepolizei Thurgau +41 58 345 2050
Schifffahrtsamt St. Gallen +41 58 229 9320
Österreich
Seepolizei Hard +43 59133 8134
Rettungsmittel & Schwimmhilfen
Anforderungen
- auch Regattaweste genannt
- nicht ohnmachtssicher
- gem. EN ISO 12402-5-2006 (Stufe 50)
Mitführpflicht
- Kitesurfbretter
- Windsurfbretter
- Segeljollen und Mehrrumpfboote
- Kanus, Kajaks und SUPs, die sich außerhalb der 300m Uferzone aufhalten
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